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Wetterkatastrophen, Urlaubsausfall und Ihr gutes Recht

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Winterchaos ReiserechtEs passiert so gut wie jeden Winter: KĂ€lteeinbrĂŒche, Schneechaos, Glatteis und damit verbundene Schwierigkeiten der Flieger und öffentlichen Verkehrsmittel. ZĂŒge haben VerspĂ€tung, FlĂŒge werden gestrichen und schnell wird der geplante Traumurlaub zum Albtraum. Man verpasst seinen Flieger in die Sonne, weil der Zug nicht gefahren ist oder man erreicht zwar den Flughafen, steckt dann aber stunden-oder gar tagelang fest wegen abgesagter oder verspĂ€teter FlĂŒge. Viele Urlauber wissen nicht, welche rechtmĂ€ĂŸigen AnsprĂŒche Sie bei solchen Winter-und Wetterereignissen Sie ĂŒberhaupt haben und ob Sie gegebenenfalls sogar Geld zurĂŒck bekommen können. Hier ein paar Tipps:

AnsprĂŒche bei Flugausfall oder -verspĂ€tung:

Schlechtwetterlagen sind natĂŒrlich kein eigenes Verschulden der Fluggesellschaften, sondern „höhere Gewalt“. Eine Ausgleichszahlung oder eine EntschĂ€digung fĂŒr ausgefallene oder verspĂ€tete FlĂŒge aus diesem Grund ist somit nicht vorgesehen. Dennoch steht Ihnen als Fluggast eine angemessene Betreuung zu. Das heißt, Sie haben einen Anspruch auf Verpflegung und ein Hotel. Dazu zĂ€hlen auch Mahlzeiten, GetrĂ€nke, zwei kostenlose Telefonate und bei lĂ€ngeren Aufenthalten ĂŒber Nacht auch ein Hotel. Ab 2-4 Stunden Wartezeit am Flughafen (je nach LĂ€nge des gebuchten Fluges) steht Ihnen diese Betreuung zu.

Dabei mĂŒssen die Airlines selbst sich um die Betreuung der wartenden FluggĂ€ste kĂŒmmern, sprich von sich aus Restaurant- und Hotelgutscheine aushĂ€ndigen sowie fĂŒr Transfers sorgen. „Muss der Kunde sich selber unterbringen und verpflegen kann er diese Kosten nachtrĂ€glich von der Airline zurĂŒck verlangen. Dabei muss die Unterkunft angemessen sein, also kein 5 Sterne Hotel“, so die Reisekomplizen Rechtsexpertin.



AnsprĂŒche fĂŒr Bahnreisende:

Bei einem kompletten Zugausfall gibt es in der Regel einen Anspruch auf Fahrpreis-RĂŒckerstattung. Bei einer Stunde VerspĂ€tung sind 25% des Ticketpreises fĂ€llig, bei zwei oder mehr Stunden sogar 50%. Wenden Sie sich hierfĂŒr an das Servicepersonal im Zug oder am Bahnhof, diese haben die entsprechenden Formulare, welche Sie ausfĂŒllen mĂŒssen.

VerspĂ€tet in den Urlaub – was nun?

FĂŒr Pauschalreisen gibt es einen Anspruch auf eine Preisminderung vom Reiseveranstalter, sollten Sie ohne eigenes Verschulden verspĂ€tet am Reiseziel ankommen. Individuell gebuchte Reisen verfĂŒgen nicht ĂŒber diesen Service und können nur versuchen, die bereits gebuchten HotelnĂ€chte, Mietwagen etc. zu stornieren bzw. umzubuchen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Reiserecht? Fragen Sie unseren Reiseexperten per Email!

Ein Kommentar »

  1. [...] FĂŒr viele Urlauber spielt sich derzeit ein Albtraum an Europas FlughĂ€fen ab, Egal ob Sie in Mallorca fest stecken und nicht rechtzeitig zurĂŒck an Ihren Arbeitsplatz kommen oder erst gar nicht in den erholsamen Urlaub starten können, der Vulkanausbruch ĂŒber Island strapaziert die Nerven der meisten Reisenden und an FlughĂ€fen gestrandeten. Und es ist kein Ende in Sicht! Die Experten sind sich uneinig, der Vulkan spuckt immer noch Ascheberge in den Himmel ĂŒber Island und die „ungĂŒnstige“ Wetterlage verbreitet diese ĂŒber Europa. Eine solche Naturgewalt hat es noch nicht gegeben und dementsprechend schwierig ist die Rechtslage fĂŒr viele Reisende bisher. Über Ihre Reiserechte bei FlugverspĂ€tungen haben wir bereits im Zuge des Winterchaos an FlughĂ€fen geschrieben, hier noch einmal der Link zum Artikel. [...]

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