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Ăśber Aschewolken, Flugverbote und Ihre Reiserechte

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Für viele Urlauber spielt sich derzeit ein Albtraum an Europas Flughäfen ab, Egal ob Sie in Mallorca fest stecken und nicht rechtzeitig zurück an Ihren Arbeitsplatz kommen oder erst gar nicht in den erholsamen Urlaub starten können, der Vulkanausbruch über Island strapaziert die Nerven der meisten Reisenden und an Flughäfen gestrandeten. Und es ist kein Ende in Sicht!
Die Experten sind sich uneinig, der Vulkan spuckt immer noch Ascheberge in den Himmel über Island und die „ungünstige“ Wetterlage verbreitet diese über Europa. Eine solche Naturgewalt hat es noch nicht gegeben und dementsprechend schwierig ist die Rechtslage für viele Reisende bisher. Über Ihre Reiserechte bei Flugverspätungen haben wir bereits im Zuge des Winterchaos an Flughäfen geschrieben, hier noch einmal der Link zum Artikel.



Vulkanausbruch – kein Rückflug aus dem Urlaub

Etwas Gutes vorweg: Die Möglichkeiten einer Abmahnung vom Arbeitgeber bzw. anderer Arbeitsrechtlicher Schritte sind begrenzt. Die meisten Arbeitnehmer können ja eindeutig nachweisen, dass Sie nichts für die Verspätung am Arbeitsplatz können. Lassen Sie sich die Flugausfälle auf jedem Fall von Ihrem Reiseveranstalter schriftlich festhalten um für den Notfall abgesichert zu sein.

Nun die schlechten Nachrichten: Wenn Sie am Urlaubsort fest sitzen, liegt es im Kulanzbereich Ihres Reiseveranstalters, ob er mehrere zusätzliche Hotelnächte für Sie bezahlt. Die Lufthansa hat z.B. Amerika Touristen nur eine weitere Nacht im Hotel bezahlt, für den Rest müssen diese selber aufkommen. Rechtlich müssen die Veranstalter/Airlines bei Naturkatastrophen nicht für die entstandenen Mehrkosten einspringen. Durch die Flugausfälle sind Mietwagen mittlerweile sehr knapp und sehr teuer. Wenn möglich versuchen Sie auf Bus und Bahn auszuweichen. Ansonsten hilft nur eins: Abwarten und die Ruhe bewahren.



Vulkanausbruch – kein Flug in den Urlaub

Passagieren, deren Flüge wegen der Eruption auf Island annulliert wurden, wird der Ticketpreis erstattet (inklusive Steuern und Gebühren).  Alternativ können Sie die Tickets auch kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen lassen. Anspruch auf Schadensersatz haben sie allerdings nicht. Auch hier müssen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Die meisten Veranstalter haben Ihre eigenen Kulanzen und Umgangsweisen mit dieser Naturkatastrophe.

2 Kommentare »

  1. Das Verhalten der Flugzeugmanager wird in meinen Augen immer verantwortungsloser. Gerade lese in Spiegel online den Artikel “Luftfahrtverband wĂĽtet gegen Europas Regierungen”. Ist es denn wirklich so weit, dass das Geld alles bestimmt. Was macht es denn aus, dann die Leute lieber einen Tag später heimfliegen. Die Flugzeugmanager verdienen doch genug Geld. Das wird immer bedenklicher.

  2. [...] erlebte in den letzten Wochen einen richtigen Hype, wegen des Vulkanausbruchs.  So bietet Sonnenklar TV nun Reisen in das Land der Gletscher und Vulkan an. Diese Reisen sind [...]

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