Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt
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Sie bereiten eine tolle Urlaubsreise ins Land Ihrer Träume vor. Traumstrände, türkisblaues Meer und ein wundervolles Hotel. Über alle notwendigen Impfungen haben Sie sich schon erkundigt bzw. alle nötigen Reisevorkehrungen getroffen. Doch nun erscheinen immer wieder Berichte in Radio oder TV über Reisewarnungen ins Ausland. Wann muss man solche Warnungen ernst nehmen, wo kann man sich erkundigen und welche Rechte habe ich bei dringenden Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes als Reisender?
Zunächst einmal sind Reisewarnungen immer ernst zu nehmen, diese werden selten grundlos ausgesprochen. Dennoch muss diese Reisewarnung nicht unbedingt eine Auswirkung auf Ihre Urlaubspläne haben. Das Auswärtige Amt unterscheidet hier zwischen weltweiten Reisewarnungen (z.B. vor internationalem Terrorismus). Diese Reisewarnung wird IMMER ausgegeben, mahnt jedoch lediglich zur Vorsicht und soll jedem Reisenden ins Gedächtnis rufen, dass der internationale Terrorismus besonders in beliebten Urlaubsorten zuschlägt, um den Tourismus des Urlaubslandes zu schädigen. Jedoch weißt man eindeutig darauf hin, dass die Gefahr, Opfer eines solchen Anschlages im Urlaub zu werden sehr gering ist. Sie können also Ihren Urlaub problemlos beginnen und sollten sich nur in Gegenden, welche schon einmal durch Akte des Terrorismus auf sich aufmerksam gemacht haben umsichtig und sicherheitsbewusst verhalten. Besonders sollten Sie regionale Sitten und Gebräuche beachten und bspw. Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt lassen.
Neben den allgemeinen Sicherheitshinweisen gibt das Auswärtige Amt aber auch sehr ernst zu nehmende Reise – und Teilreisewarnungen zu bestimmten Ländern/Gebieten/Regionen heraus. Darüber können Sie sich immer aktuelle auf der Webseite des Auswärtigen Amtes informieren. Eine Reisewarnung erstreckt sich dabei meist über ein gesamtes Land/eine Region, während eine Teilreisewarnung nur ein bestimmtes Gebiet innerhalb eines Landes betrifft. Zudem gibt es dringende Sicherheitshinweise (z.B. wenn in einer Region vermehrt Touristen entführt wurden) und landesspezifische Sicherheitshinweise – diese sind jedoch keine offiziellen Reisewarnungen!
Aus aktuellem Anlass gibt es auch einige Sicherheitshinweise zum Thema Piraterie. Die Piraten haben zwar zumeist kleinere, langsamere Handelsschiffe angegriffen. Es wurden aber auch mehrfach Segelboote überfallen und die Besatzungen verschleppt. Sollten Sie also eine Schiffsreise zum Horn von Afrika, insbesondere Somalia, Jemen und Kenia planen sollten Sie sich gesondert informieren.
Wie verhalte ich mich bei Warnungen?
Grundsätzlich liegt es an Ihnen, ob Sie Ihre Reise trotz Reisewarnung antreten wollen oder nicht. Sollte vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen worden sein, sind ALLE Reiseveranstalter zu einer kostenfreien Umbuchung Ihrer Reise verpflichtet. Alternativ, wenn Sie nicht auf ein anderes Land umbuchen wollen, müssen die Reiseveranstalter ihre Reise kostenfrei stornieren. Die Veranstalter selbst sind gegen solche Reisewarnungen versichert, allerdings nur, wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen hat. Im Falle eines Sicherheitshinweises hingegen wird der Reiseveranstalter i.d.R. “angemessen” reagieren und die reise wenn nötig zumindest kostenfrei umbuchen. Dies liegt jedoch völlig Verantwortlichkeit und Kulanz des Reiseveranstalters!Sollten Sie dennoch reisen müssen Sie, im Falle eines der Reiswarnungen entsprechenden Vorfalles alle Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen entsprechend dem Konsulargesetz übernehmen!

