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Reiserecht: Die Do’s und Dont’s im Sommerurlaub

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5 Reisemythen und was davon eigentlich erlaubt ist


Sommerzeit, Ferienzeit – und damit gehen sie auch los, die unendlichen Rechtsfragen zum Thema Urlaub und Reiserecht. Zu Problemen wie Flugzeugverspätung und Reiseausfall gibt es hier bereits Beiträge. Was aber ist mit den kleinen Dingen am Urlaubsort? Darf ich meine Liege am Pool reservieren und was ist wenn ich mir morgens am Buffet ein Brötchen für den Tag mitnehme? Wir haben die gängigsten Urlaubsmythen zusammen gefasst.

Mythos 1: Es ist erlaubt die Poolliege mit einem Handtuch zu reservieren:

Die Liegestuhl Reservierung ist nicht erlaubt! Dabei ist es ziemlich egal, ob die Liege am Pool oder am Hotelstrand steht, morgens um 6 mit einem Handtuch nach draußen zu gehen um die Liege für den Tag zu reservieren ist rechtlich gesehen nicht zulässig. Die Liege wird, durch Platzierung eines Gegenstandes nicht zum Eigentum. Also kann die Person, die nach Ihnen an den Pool kommt, ihr Handtuch einfach weg nehmen und es sich auf der Liege gemütlich machen.

Mythos 2: Essen vom Buffet einpacken

Leider auch nicht erlaubt. Die langen Urlaubsbuffets verlocken viele Reisende dazu, sich doch gleich noch etwas für den Tag einzupacken. In vielen Hotelverordnungen steht grundsätzlich, dass dies verboten ist. Natürlich wird man nicht gleich aus dem Hotel fliegen, wenn man sich mal einen Apfel einpackt, aber man sollte vorher fragen und es nicht übertreiben.

Mythos 3: Nahrungsmittel im Hotelkühlschrank/Minibar lagern

Endlich einmal etwas, was erlaubt ist! Mit der Miete des Hotelzimmers mieten Sie auch den dazu gehörigen Kühlschrank. Wenn Sie nun also ihre Wasserflaschen oder andere Lebensmittel darin lagern wollen ist Ihnen das natürlich erlaubt. Sie können an der Rezeption fragen, ob Sie Ihnen die Minibar leer räumen bzw. bescheid geben, dass nichts aufgefüllt werde muss. Vorsicht bei Kühlschränken mit Sensoren, hier wird automatisch registriert, wenn Getränke entnommen werden und auf Ihrer Rechnung verbucht.

Mythos 4: Besuch auf dem Hotelzimmer

Schwierige Frage. Erlaubt sind Kurzbesuche von Bekannten, die einen Urlauber nur im Hotel abholen wollen. Längere Besuche (z.B. über Nacht) werden zum Großteil in den Geschäftsbedingungen des Hotels ausgeschlossen. Der zusätzliche Gast muss dann zahlen.

Mythos 5: Bademantel, Duschproben und Co.- alles meins?

Jein. Die kleinen Duschproben im Badezimmer können Sie mitnehmen. Die sind meist eine kleine Aufmerksamkeit vom Hotel. Sollten Sie allerdings auf die Idee kommen, Handtücher, Bademäntel etc. einzupacken, handelt es sich um Diebstahl und ist definitiv nicht erlaubt!

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